Am heutigen Tag hat der Europäische Gerichtshof eine seit Jahren schwelende Rechtsfrage grundlegend beantwortet: Es ging um die Frage, ob für die rechtmäßige Verarbeitung von Cookies die Einwilligung der Seitenbesucher erforderlich ist.
Shopware bringt von Haus aus alles notwendige mit.
Einstellungen, Grundeinstellungen, Suche nach „Datenschutz“
Hier kann man folgende Einstellungen vornehmen:
Natürlich muss zuerst der Hinweis angezeigt werden. Cookies sind nach meinem Kenntnisstand erlaubt, jedoch nur, wenn diese technisch notwendig sind. Deshalb empfiehlt sich für mich der Cookie Hinweis Modus „Technisch notwendige Cookies erlaubt, bei restlichen nachfragen.“
Nach dem Speichern der Einstellungen nicht vergessen, den Shop cache zu leeren. Das geht über das Menü oder aber mit der Tastenkombination STRG-ALT-X.
Wenn man die Einstellungen dann vorgenommen hat, sieht das beim Aufrufen des Shops wie folgt aus:
Auf www.leckerstecker.de kann man sich das Ergebnis ansehen.