BGH: Auch eBay kann für markenrechtswidrige Angebote (mit)haften

VonTobias Stephan

BGH: Auch eBay kann für markenrechtswidrige Angebote (mit)haften

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Die Details zum Urteil sind hier zu finden:

Onlinehändlernews Beitrag vom 18. März 2015

Mein Kommentar dazu:

Richtig so, wie ich finde. eBay beruft sich gerne auf Atomatismen, also ihre Algorithmen, die sie oft selbst nicht beherrschen. Die Aussage, dass man nichts dran ändern könne, das habe das System entschieden, ist normal. So mir geschehen, als ich im Januar einen User-Chat eingebaut habe und prompt „angezählt“ wurde wegen verbotener Links. Weiterhin halte ich es für mehr als sinnvoll, wenn alle Plattformen mehr in der Mitverantwortung stünden. Abmahnungen sind hier immer wieder Thema. Zuerst einmal bin ich als Händler selbst verantwortlich – das ist ja auch soweit in Ordnung. Die Plattformen könnten aber leicht zahlreiche Vorkehrungen treffen,  um ihre Händler wenigstens davor zu bewahren, in die allereinfachsten Fallen zu tappen. In dem Beitrag zu dem Urteil ist zu lesen, dass eBay wohl auf die automatische Generierung von Adwords-Kampagnen verweist. Richter hätten ja sagen können: „…ach so! Automatisch, na dann kann eBay ja nichts dafür.“ Vor allem kann hier auch von Unwissenheit nicht die Rede sein, denn eBay ist auf die Markenrechtsverletzung hingewiesen worden.

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