Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig
Vielen privaten Verkäufern ist nicht bewusst, dass Sie schnell als gewerblich tätige Händler zu betrachten sind. Mir persönlich geht es jedoch mehr um diejenigen „priverblichen“ Händler, die sich bewusst den Pflichten und Nachteilen des gewerblichen Verkaufs entziehen. Priverbliche Händler halten sich so ziemlich an gar nichts. Keine Rechtstexte, kein Widerruf. Solange sie nicht als gewerblich identifiziert werden, sind sie auch keiner Abmahngefahr ausgesetzt. Der Schaden der da jedes Jahr entsteht, dürfte sich in schwindelerregender Multi-Millionenhöhe bewegen. Das Finanzgericht Köln hat nun geurteilt. In diesem Fall korrekt, wie ich finde.
Der Schlüssel der gewerblichen Tätigkeit liegt in folgendem Satz: „Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Kläger durch Zukäufe fortgeführt.“
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